ich möchte gern eine sehr unangenehme Erfahrung mit euch teilen bzw. gerne wissen was ihr dazu denkt oder ob ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht habt.
Vorgeschichte:
Ich habe ende Oktober bei Mandarake einen Tomix Kintetsu Shimakaze bestellt, welcher per DHL verschickt wurde. Nichts ungewöhnliches, habe ich schon öfter gemacht, hat immer geklappt.
Die erste abweichung vom normalen Werdegang war dass die Sendung im Importzentrum Leipzig festgehalten wurde, auf Grund einer Zollbeschau. Auch das kann vorkommen. Darauf erhielt ich einen Brief dass ich DHL/Zoll alle Nachweise über die Sendung zukommen lassen solle (Rechnung, Zahlungsbeleg, etc), was ich auch tat.
Jetzt wird es interessant.
am 12.11. (zwei Tage nachdem ich die geforderten Nachweise übermittelt hatte) erhielt ich von DHL diese Mail:
Angehängt diese Dokumente: Darufhin verfasste ich diese Mail an die Marktüberwachungsbehörde:Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir möchten Sie mit beiliegender Kopie der Mitteilung des Hauptzollamts Dresden - Zollamt Flughafen Leipzig darüber informieren, dass die oben benannte Sendung seitens der Marktüberwachungsbehörde mit einem Verbringungsverbot in die Europäische Union versehen wurde. Adressat dieser Entscheidung ist der Absender der Ware.
Im Sinne der Werterhaltung informieren wir Sie ferner darüber, dass die Ware aus dem vorangegangenen Grund bis spätestens 17-11-2017 zum Absender retourniert wird.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die DHL Hub Leipzig GmbH nicht gegen das Verbringungsverbot vorgehen wird. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere allgemeinen Transportbedingungen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das benannte Zollamt, unter Angabe des Zoll-Aktenzeichens und der DHL-Frachtbriefnummer (AWB) oder direkt an die Marktüberwachungsbehörde
Die Antwort heute:Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde von DHL darüber informiert, dass eine Sendung an mich mit der AWB Nummer ------------- nicht in die EU eingeführt werden darf. (Siehe Anhang)
Hierzu möchte ich gerne folgendes klarstellen/erläutern.
1. In der Kontrollmitteilung nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ist von „gewerblich eingeführten Waren“ die Rede. Ich betreibe allerdings kein Gewerbe. Bei dem eingeführten Artikel handelt es sich wie weiterhin richtig beschrieben um einen Modelleisenbahn Zug. Dieser ist gebraucht und wurde von mir zum Eigenbedarf erworben.
2. Weiterhin wurde dieses Modell in der Vergangenheit auch direkt vom Deutschen Händler „DM-Toys“ vertrieben. https://www.dm-toys.de/produktdetails/i ... 98934.html (Seihe Hersteller Nr. 98934, wie auch auf der Kontrollmitteilung richtig notiert.)
3. Meines Wissens ist für Kleinmodelle, wozu Modelleisenbahnen zählen eine CE Kennzeichnung nicht erforderlich, da sie nicht als Spielzeug anzusehen sind. (http://www.ce-zeichen.de/klassifizierun ... linie.html Ausnahmeliste) Wie könnte der vorher genannte Händler auch sonst derartige Modelle vertreiben?
Ich würde mich freuen wenn es Ihnen möglich wäre diesen Fall noch einmal unter den genannten Punkten zu betrachten.
Mit freundlichen Grüßen
Was denkt ihr?Sehr geehrter Herr --------,
in Beantwortung Ihrer Fragen, siehe unten, kann und möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
zu 1. Unter „gewerblich eingeführte Waren“ sind die Waren zu verstehen, die gekauft wurden, bei denen es mind. einen gewerblichen Beteiligten gibt. Unerheblich ist dabei, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Produkt handelt – bei Einfuhr auf dem europäischen Markt werden diese Produkte inverkehrgebracht.
zu 2. Betrachtet wurde bei der Beschau das Produkt der o.g. Sendung – unabhängig davon, ob und welche Produkte es bereits auf dem europäischen / deutschen Markt gibt. Die Information, dass „DM-Toys“ diese Produkte in gleichem Zustand auf dem Markt bereit stellt, werden wir an die örtlich zuständige Marktüberwachungsbehörde weiter geben.
Zu 3. Ein maßstabsgetreues Modell fällt in der Tat nicht unter die Spielzeugrichtlinie (deshalb wurde auf der Kontrollmitteilung bereits ein Fragezeichen hinter dieser Rechtsgrundlage notiert), eine CE-Zertifizierung ist daher nicht notwendig. Da es sich jedoch um ein Verbraucherprodukt handelt – fällt Ihre bestellte Modelleisenbahn grundsätzlich unter das Produktsicherheitsgesetz (siehe auch das entsprechende Kreuz auf der Kontrollmitteilung) und unterliegt damit allen Anforderungen dieser Rechtsgrundlage.
Die entsprechenden Mängel dazu sind auf der Kontrollmitteilung notiert wurden – das Produkt ist nicht konform den Anforderungen und ist damit nicht einfuhrfähig.
Mit freundlichen Grüßen
Gerade diese Aussage finde ich interessant: "Zu 3. Ein maßstabsgetreues Modell fällt in der Tat nicht unter die Spielzeugrichtlinie (deshalb wurde auf der Kontrollmitteilung bereits ein Fragezeichen hinter dieser Rechtsgrundlage notiert), eine CE-Zertifizierung ist daher nicht notwendig. Da es sich jedoch um ein Verbraucherprodukt handelt – fällt Ihre bestellte Modelleisenbahn grundsätzlich unter das Produktsicherheitsgesetz (siehe auch das entsprechende Kreuz auf der Kontrollmitteilung) und unterliegt damit allen Anforderungen dieser Rechtsgrundlage."
Ich versuche immer noch im Produktsicherheitsgesetz den Gesetzestext zu finden der mir verbietet Modelleisenbahn einzuführen.
Auf jeden Fall kann ich mir das Modell abschmieren und nur hoffen dass es auch wirklich den Weg zurück nach Japan findet, damit ich wenigstens einen Teil meines Geldes wieder sehe.