Mein geliebter Zoll .....

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Dr. Yellow
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Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von Dr. Yellow »

Es geht um das leidige Problem....

Ein Paket aus Japan ist im Anmarsch. Aber es kommt nicht direkt auf dem schnellsten Weg nach Hause sondern landet beim Zoll zur Selbstverzollung und persönlichen Abholung. Wartezeiten, Benzinkosten, dumme Anmache und Zollgebühren / Einfuhrumsatzsteuer sogar auf die Versandkosten - all inclusive!!! :cry:

Dieser "Zirkus" kennt keine Grenzen und ich habe mich heute, nachdem ich am 22.12. zum wiederholten Male zum Zoll fahren durfte um diesmal Philipp sein Weihnachtsgeschenk abzuholen, aufgerappelt und den Zoll um eine präzise Erklärung gebeten, da ich auf den Präsentationsseiten des Zolls keine wirklich eindeutigen Erklärungen für mein/unser Problem gefunden habe - oder will man sich absichtlich nicht in die Karten gucken lassen?

1. Wie hoch ist der Zoll / die Einfuhrumsatzsteuer für Moba-Sachen, 19% oder 7% ?
2. Wird immer Zoll / Einfuhrumsatzsteuer auf die Versandkosten erhoben? Seit wann sind Versandkosten ein Endverbraucherprodukt?
2. Wie hoch ist die Zollfreigrenze / Einfuhrumsatzsteuergrenze?
3. Wie muss ein Paket aus Japan versandt werden, damit es "immer" direkt zu mir/uns nach Hause kommt?
Müssen die Japaner etwa eine japanische Rechnung in deutscher Sprache am Paket befestigen??? :o

Also bitte hier nicht rumphilosophieren - ich melde mich sobald ich eine oder auch keine Antwort bekommen habe.
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SONIC883_de
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von SONIC883_de »

Also per EMS bekomme ich alles Nachhause geliefert und darf - wenn Zollpflichtig ist - dem netten Herren an der Tür das Geld (Bar, EC oder KK) geben.

EMS hat eine Rechnung Art drauf kleben, ging bislang problemlos.

Kommerziell -> ab 22 Euro Warenwert
Privat -> ab 44 Euro Warenwert

wird verzollt. Der Rechnungsbetrag muss 5 Euro übersteigen, damit sich das wohl auch lohnt.

Wieviel man zahlen muss? Bislang musst eich nur bei Büchern nachzahlen und das waren dann rund 7%. Wenn ich mich recht erinnere auf den Endbetrag der Rechnung
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waldi
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von waldi »

In einem Merkblatt der Deutschen Post 912-090-000 (Stand: Januar 2007) steht u.a.:
...
6. Zur Vereinfachung und Beschleunigung der Einfuhrabfertigung werden für einfuhrabgabepflichtige Waren nichtkommerzieller Art, deren Wert je Sendung 350 € nicht übersteigt, die Einfuhrabgabe grundsätzlich nach pauschalierten Sätzen erhoben. Für Sendungen in einem häheren Wert werden die Einfuhrabgaben nach den Sätzen des Zolltarifs und der enzelnen Seuergeseze berechnet.
7. Soweit die Sendng nicht von einer Recnung oder einem sonstigen Zahlungsnachweis begleitet wird, sind bei der Feststellung der Bemessngsgrundlagen für die Einfuhrabgaben die Wertangaben des Absenders in der Zollinhaltserklärung maßgebend.
8. Die Gebühren für im Postverkehr beförderte Waren sind bis zum Bestimmungsort insgesamt in die Bemessungsgrundlagen für Einfuhrabgaben miteinzubeziehen.
Einfuhrabgabenfrei sind unter anderem:
...
Die Einfuhrabgabefreiheit ist auf Waren bis zu einem Wert von 45 € je Sendung begrenzt. ...für Tabak, Parfüm, Alkohol und Kaffee bis zum Wert von 22 €.

Alles klar auf der Andrea Doria?
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Dr. Yellow
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von Dr. Yellow »

...mmmhhh

alles gesagte wahrscheinlich richtig - aber dennoch nur die halbe Wahrheit... ;)

-Kai schreibt von 44 Euro Einfuhrzollgrenze
-Waldi von 45 Euro
-mir hat man am Samstag gesagt 48 Euro

Kai, das am Samstag abgeholte Paket war EMS - nix mit nach Hause, trotzdem die Rechnung in 2-facher Ausführung am Paket außen angebracht war.

Auch hat es wahrscheinlich nichts damit zu tun, das es als Geschenk "Gift" deklariert ist.

Christian hat neulich einen Bericht gesehen - hab ich leider verpasst - wo die Arbeitsweise an der Zollübergabestelle Frankfurt/Main gezeigt wurde. Die haben die Pakete / Päckchen egal ob EMS (versichert) oder SAL(unversichert) willkürlich herausgezogen und die Zollinhaltserklärung angeschaut und dann entschieden, ob der Postbeamte der neben ihnen stand das Paket öffnen sollte oder nicht.

Also schaun wir mal....
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ika
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von ika »

Mein Lieblingsthema :evil: :evil: :evil:

Mein Kenntnisstand:
Zoll bezahlt ihr übrigens schon mal gar nicht. Es sei denn ihr bestellt euch auch Anime-Figuren. Nur die Umsatzsteuer (aber das is auch schon genug)
Bei Sendungen von Händlern beträgt die Freigrenze 20 €. Von Privat ca. 40, nochwas Euro. Also immer sagen ihr hättet es von einem japanischen Bekannten (schließlich kennt ihr ja euren Modellbahn-Dealer :lol: ) Was die Sache mit dem Warenwert angeht bin ich mir auch nicht sicher. Manchmal wird der Versand mitbesteuert und manchmal nicht. Ich will euch ja nicht zu illegalem Handeln anstiften aber bei japanischen Artikeln mit dem vielen Nullen am Ende, kann es schon mal passieren, das die der Händler auf der Rechnung und der Zollerklärung vergisst. Funktioniert prima, wenn man viele Artikel kauft. Aber ich selbst würde so etwas niemals machen... Ist ja auch verboten.
Und übrigens: wenn man die Zöllner lieb und nett fragt und nicht grade Gedränge ist, erzählen die einem auch alles über Rechte und Pflichten bei Zollangelegenheiten und geben sogar wertvolle Tipps. Also immer schön lächeln :lol:

IKA :twisted:
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Dr. Yellow
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von Dr. Yellow »

So, hier nun die Antwort vom Zoll - zwar sehr ausführlich aber leider nicht alles beantwortet was ich gerne wissen wollte:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gemäß § 10 Absatz 4 Zollverwaltungsgesetz sind Zollbedienstete berechtigt,
vorgelegte Paketsendungen zu öffnen. Das Zollverwaltungsgesetz finden Sie hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... index.html

Durch Dienstvorschrift (Vorschriftensammlung der Bundesfinanzverwaltung -VSF-)
Z 0701 Absatz 44 wird jedoch einschränkend festgelegt:

"Die Abfertigungsbeamten dürfen sich nicht am Aus- und Einpacken der Waren
beteiligen; Hilfe für körperlich Behinderte ist dadurch nicht
ausgeschlossen."

Hieraus folgt, daß entweder die Mitarbeiter der Deutschen Post AG oder eines
Kurierdienstes als Vertreter des Empfängers die Sendung für die Abfertigung
öffnen müssen. - Dies jedoch nur, wenn ein Vertretungsverhältnis vorliegt.

Die Deutsche Post AG ist nach geltender Rechtslage immer dazu berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet, als Vertreter des Empfängers zu handeln. Ein
Kurierdienst immer nur nach schriftlicher Erteilung einer Vertretungsvollmacht.
Siehe hierzu Artikel 5 Zollkodex. Den Zollkodex finden Sie hier:

http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vors ... /zollkodex
.pdf

Die Deutsche Post AG wird demnach nach eigenem Ermessen für einen Empfänger
tätig, öffnet die Sendung, stellt in Vertretung einen (mündlichen) Zollantrag
und tritt ggf. für die Einfuhrabgaben in Vorlage, die dann an der Wohnungstür
per Nachnahme kassiert werden.

Ist die Deutsche Post AG nicht bereit, den Empfänger zu vertreten, so
kennzeichnet Sie die Sendung mit dem Vermerk "Selbstverzoller". In
diesen Fällen wird der Empfänger benachrichtigt und muß die Zollabwicklung
selber vornehmen. Die Sendung kann zu diesem Zeitpunkt bereits durch die
Postmitarbeiter geöffnet worden sein, um den Inhalt zu ermitteln.

Auf Entscheidungen der Deutschen Post AG, als Vertreter aufzutreten oder die
Sendung mit "Selbstverzoller" zu kennzeichnen, hat die Bundeszollverwaltung
keinen Einfluß.

Sendungen für Selbstverzoller werden dem - auf den Wohnsitz des Empfängers
bezogen - nächstgelegenen Zollamt durch die Deutsche Post AG zugeleitet. Die
Deutsche Post AG benachrichtigt umgehend über den "Eingang einer Sendung mit
Drittlandsware".

Warensendungen bis zu einem Wert von 22,- EUR sind von den Einfuhrabgaben
befreit.


Die Einfuhrumsatzsteuer für Spielwaren und Modelle beträgt 19%.

Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim
Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln.
Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis, sondern z.B. auch
durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze
beeinflusst.

Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-
Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum
Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert
einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im
Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B.
bei "Frei-Haus-Lieferung"), kann unter bestimmten Umständen der Wert der
innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis
herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit
kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den
Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der
Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten
inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen.


Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich sein.
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Dr. Yellow
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von Dr. Yellow »

Habe noch eine Info bekommen - hatte meine mail 2 mal geschickt - die sich mehr auf die Fragen von mir bezog.

zu 1.:
grundsätzlich werden Post- und Kurierdienstsendungen von einem Zollamt zentral
zum freien Verkehr abgefertigt und dem Empfänger zugestellt; ggf. erhobene
Einfuhrabgaben kassiert der Zusteller.

Wenn die Unterlagen (Zollinhaltserklärung CN22/CN23, Rechnung) nicht erkennbar
beiliegen, nicht vollständig ausgefüllt sind, die Angaben nicht plausibel sind
oder es aus anderen Gründen der weiteren Klärung mit dem Empfänger bedarf (z.
B. wegen der Sprache in Begleitunterlagen), können Postsendungen nicht zentral
abfertigt werden. Dann wird die Deutsche Post die Sendung Ihrem örtlichen
Zollamt unverzollt übergeben und Sie benachrichtigen, welche Unterlagen dem
örtlichen Zollamt noch vorzulegen sind oder welche weiteren Angaben verlangt
werden.

Die meisten Empfänger holen die Sendung bei dem örtlichen Zollamt ab und
nehmen dort die Zollanmeldung selbst vor.

Dem Empfänger steht es frei, die geforderten Unterlagen bzw. die weiteren
Angaben dem örtlichen Zollamt mit einer formlosen Anmeldung zum freien Verkehr
schriftlich zu übersenden und um Rücksendung an die Auswechslungsstelle der
Deutschen Post zur Zollabfertigung zu bitten. Das örtliche Zollamt wird die
Sendung dann der Deutschen Post mit den von Ihnen übersandten Unterlagen und
Angaben zurückgeben (Erlass vom 25.10.1996, Gz. III B 1 – Z 2506 – 11/96). Die
Deutsche Post vertritt Sie bei der Zollabfertigung: Sie gibt bei dem der
Auswechslungsstelle zugeordneten Zollamt eine Zollanmeldung ab und ist bei
ggf. angeordneten Beschaumaßnahmen zugegen. Nachdem dieses Zollamt die
Postsendung zum freien Verkehr überlassen hat, kann die Deutsche Post die
Sendung an Sie zustellen.



Zu 2.:
Geschenke, die eine Privatperson an Sie sendet, sind bis zu einem Wert von 45
EUR einfuhrabgabenfrei
(Art. 47 Verordnung (EWG) Nr. 918/83). Entgelten Sie
die Sendung Ihrem japanischen Freund unmittelbar oder mittelbar durch welche
Leistung auch immer, greift diese Freigrenze nicht. Auch das Versenden von
Sammlungsstücken an ihn in Erwartung, dass Sie Sammlungsstücke von ihm
erhalten, ist als Entgelt zu sehen.

Andere Sendungen sind nur bis zu einem Gesamtwert von 22 EUR
einfuhrabgabenfrei (Art. 22 Verordnung (EWG) Nr. 918/83).



Zu 3.:
Elektrische Modelleisenbahnen, einschließlich Schienen, Signale und anderes
Zubehör sind mit der Codenummer 9503 0030 00 im Zolltarif der EG (TARIC)
erfasst, sofern sie weder Antiquitäten mit einem Alter von mehr als 100 Jahren
noch Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert sind, was ich annehme. Ihre
Einfuhr ist tariflich zollfrei. Das Zollamt erhebt 19% Einfuhrumsatzsteuer.
Grundsätzlich ist Bemessungsgrundlage für die Berechnung der
Einfuhrumsatzsteuer der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Wenn
hingegen – wie offenbar in Ihrem Fall – ein Austausch erfolgt, ist der Wert
der Modelleisenbahn in Japan maßgeblich. Ihr Freund sollte der Sendung eine
Unterlage, die über seinen Bezugspreis oder über den marktüblichen Wert der
Modelleisenbahn Auskunft gibt, beifügen.



Zu 4.:
Wenn Sie im Post- und Kurierdienstverkehr versandte Waren einführen, werden
die Portokosten nicht verzollt und nicht versteuert, wenn
-
die Waren nur gelegentlich eingeführt werden,
- nach Art und Menge ausschließlich zum privaten Ge- oder Verbrauch
durch den Empfänger, einen Haushaltsangehörigen oder als Geschenk überreicht
werden sollen,
- der Versand nicht mit der EMS-Kurierpost erfolgt und
- die Postgebühren nicht im Feld Zollwert/value der Zollinhaltserklärung
CN22/CN23 angemeldet werden
(Art. 165 i.V.m. Art. 1 Nr. 6 Zollkodex-Durchführungsverordnung).

Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von SONIC883_de »

Na, da lag ich doch nicht falsch.

Okay, ich bestelle normalerweise bei Händlern in Japan (wie HLJ). Wenn von dort ein Paket per EMS kommt ist alles Korrekt ausgefüllt. Die Pakete von Privat sind bislang immer so durch gekommen. Nur wenn ich explizt von einem Händler was per SAL schicken lassen hab musste ich zum Zoll.
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von SONIC883_de »

Anhebung der Wertgrenze für Kleinsendungen

Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben.

Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008.
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_kle ... index.html
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von SONIC883_de »

Freigrenzenerhöhung für uns doch nur Schmu?
http://www.heise.de/newsticker/Keine-go ... ung/116958
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von Dr. Yellow »

SONIC883 hat geschrieben:Freigrenzenerhöhung für uns doch nur Schmu?
Hast Du was anderes erwartet. mich tot lach..... :lol:
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Re: Mein geliebter Zoll .....

Beitrag von SONIC883_de »

Etwas anderes schon. Wie gesagt, die 3-5% Zoll würde ich dann auch noch zahlen, aber die Einfuhr halt nicht :x
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